Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark von Wietersheim
Schlichtung - Arbitration

„In Bausachen sollte ein Vergleich das primäre Ziel des Prozesses sein.“
Kniffka/Koeble, Kompendium, § 29, RN 54


Ein Dritter als Vermittler und Ideengeber kann streitenden Vertragspartnern als Katalysator dienen und ihnen beim Lösen ihrer Auseinandersetzung helfen.

Ich habe in zahlreichen außergerichtlichen Verhandlungen meine Auftraggeber hierbei unterstützt.

Außerdem war ich an formellen Schiedsgerichtsverfahren beteiligt, sowohl als Parteivertreter als auch als Schiedsrichter. So durfte ich in einem internationalen Schiedsgericht auf der Grundlage der UNCITRAL-Regeln als Schiedsrichter neben den prominenten Schiedsrichtern John Beechey (Präsident des Internationalen Schiedsgerichtshof des ICC) und Prof. Albert Jan van den Berg mitwirken.